Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Allgäu hat in seiner Sitzung am 02. Juni 2022 beschlossen, die Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – wieder fortzuführen und dabei die von Bundes- und Landesregierung neu geänderten Kriterien für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zugrunde zu legen. Dabei wird auch das im gegenwärtig rechtsgültigen Regionalplan festgesetzte Ausschlussgebiet überarbeitet werden. Ziel des Regionalen Planungsverbands ist es zum einen, die Flächenvorgaben des Bundes und des Freistaats Bayern (regionales Teilflächenziel) zu erfüllen und hierzu möglichst mindestens 1,8% der Regionsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie festzulegen. Zum anderen beabsichtigt der Planungsausschuss, gleichzeitig auf die Festlegung eines oder mehrerer großflächiger Ausschlussgebiete zu verzichten. Der Planungsausschuss strebt nach derzeitigem Sachstand an, diejenigen Flächen, die nicht als Vorranggebiete (und. ggf. Vorbehalts- oder Ausschlussgebiete) festgelegt werden, als „weiße Flächen“ zu belassen. In diesen „weißen Flächen“ gelten Windenergieanlagen, sofern die Flächen im unbeplanten Außenbereich liegen,
• für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel nicht erreicht wird, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB),
• für den Fall, dass das regionale Teilflächenziel erreicht wird, als sonstige Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB).
Unabhängig davon, ob die regionalen Teilflächenziele erreicht werden, ist innerhalb der „weißen Flächen“ die Aufstellung von kommunalen Bauleitplänen möglich. Allerdings verlieren auch kommunale Konzentrationsplanungen für die Nutzung der Windenergie ihre Ausschlusswirkung, wenn das regionale Teilflächenziel nicht erreicht würde.
Auf Grundlage der Beschlüsse des Planungsausschusses und vor dem Hintergrund der genannten rechtlichen Vorgaben hat der Regionsbeauftragte mit der Eingrenzung der Suchräume innerhalb der Region begonnen. Die Eingrenzung der Suchräume stellt einen ersten Schritt bei der Identifikation von Flächen dar, die möglicherweise künftig als Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden können. Im weiteren Verfahren und auch im Zuge der hier nunmehr gestarteten informellen Anhörung werden die Suchräume weiter eingegrenzt. Dies hat auf Grundlage eines regionsweiten und einheitlichen Kriterienkatalogs zu erfolgen (regionsweites Steuerungskonzept), wobei die Suchräume zunächst um jene Gebiete reduziert werden, in denen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windenergieanlagen unmöglich ist. Folgende Kriterien hat der Regionsbeauftragte bislang zur Eingrenzung der Suchräume zugrunde gelegt:
Das „Ergebnis“ der Eingrenzung der Suchräume auf Grundlage der o.a. Kriterien spiegelt sich in der beigefügten Karte „Suchräume“ wieder.
Bei der Identifikation von Suchräumen haben wir ausschließlich jene Suchräume berücksichtigt, die eine Flächengröße von mindestens 8 ha aufweisen. Dies ergibt sich zum einen aus dem Planungsmaßstab der Regionalplanung und zum anderen aus dem Ziel, Vorranggebiete festzulegen, die eine dezentrale Konzentration von mehreren Windenergieanlagen in einem Vorranggebiet ermöglichen.
Zweck der informellen Anhörung ist es, die nach Abzug der o.a. Kriterien verbleibenden Suchräume (= schraffierte Fläche) weiter einzugrenzen und ggf. Kriterien für die Festlegung von Ausschlussgebieten zu identifizieren.
Es besteht auch für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich bis spätestens 06.03.2023 zu den Suchräumen – möglichst in digitaler Form an rpv.allgaeu@kaufbeuren.de – zu äußern.
Wir bitten ausdrücklich darum, die Stellungnahmen zu konkreten Belangen und möglichst bezogen auf konkrete Gebiete abzugeben, da lediglich allgemein gehaltene Ausführungen nur schwer zuzuordnen und im weiteren Planungsprozess entsprechend schwer zu berücksichtigen wären. Nur konkrete Aussagen führen zum Ziel dieser informellen Anhörung, die Suchräume weiter einzugrenzen.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es im Rahmen der Regionalplanung weder möglich noch beabsichtigt ist, aus der Karte im Maßstab 1: 100.000 eine flurstücksgenaue Abgrenzung von Darstellungen zur Nutzung der Windenergie abzuleiten (regionalplanerische Unschärfe).
Die Suchraumkarte finden Sie hier:
Mögliche Suchräume für die Nutzung der Windenergie Suchraumkarte (PDF 40,38 MB)
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