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RPV Allgäu1 / Regionalplan2 / Windenergie Fortschreibung

Fortschreibung des Teilkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – des Regionalplans der Region Allgäu

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Allgäu hat in seiner Sitzung vom 02.06.2022 beschlossen, die Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – fortzuführen und dabei die von Bundes- und Landesregierung seinerzeit angekündigten geänderten Kriterien zugrunde zu legen.

Auf Grundlage eines Kriterienkataloges wurde eine Karte erarbeitet, die sog. Suchräume dargestellt hat, und auf dieser Basis Anfang 2023 eine informelle Anhörung durchgeführt. Diese informelle Anhörung diente dazu, weitere Erkenntnisse zur Eingrenzung der Suchräume zu gewinnen.

Nach Durchführung der informellen Anhörung haben sich verschiedene Rahmenbedingungen bzw. bundes- und landesrechtliche Vorgaben geändert, die teils zu grundlegenden Änderungen der Suchraumkulisse und den für die Fortschreibung zugrunde zu legenden Kriterien geführt haben. Die geänderten Kriterien wurden unter Begleitung einer vom Planungsausschuss eingerichteten Arbeitsgruppe und nach umfassender Diskussion in mehreren Planungsausschusssitzungen in die entsprechenden Arbeitskarten eingearbeitet und die Flächen neu abgegrenzt. Im Zuge der Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 3.2. – Nutzung der Windenergie – und der Erstellung des Umweltberichts war eine Strategische Umweltprüfung (Plan-SUP) durchzuführen.

Den so erarbeiteten Vor-Entwurf hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 27.11.2024 beschlossen und festgelegt, dass im Zeitraum vom 23.12.2024 bis zum 22.03.2025 eine Anhörung gemäß Art. 16 Bayer. Landesplanungsgesetz, § 9 Raumordnungsgesetz durchgeführt wird. Die Öffentlichkeit ist u.a. durch Bekanntmachung der Anhörungsunterlagen auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Allgäu einbezogen worden. Außerdem wurde der Entwurf des neuen Teilkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – bei den Landratsämtern Lindau (Bodensee), Oberallgäu und Ostallgäu sowie bei den kreisfreien Städten Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren sowie bei der Regierung von Schwaben zur Einsichtnahme ausgelegt.

Es sind zahlreiche Stellungnahmen zu unterschiedlichen Belangen eingegangen, die derzeit ausgewertet werden. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die in den Stellungnahmen vorgetragenen Einwendungen und Anmerkungen werden im Rahmen der Abwägung durch den Planungsausschuss behandelt werden. Eine Beantwortung der insgesamt ca. 750 Stellungnahmen kann aus Zeitgründen nicht erfolgen. Wir bitten hierfür für Verständnis.

Die nächste Planungsausschusssitzung wird voraussichtlich am 30.09.2025 stattfinden. Sollten in dieser Sitzung Abwägungsbeschlüsse gefasst werden, wird im Nachgang zur Sitzung ein anonymisiertes Dokument auf die Internetseite des RPV Allgäu eingestellt werden, in dem die Behandlung der genannten Einwendungen ersichtlich sein wird.

Den Entwurf des Teilfachkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – aus der Anhörung mit allen Unterlagen finden Sie hier.

Den für die Anhörung angewandten Kriterienkatalog finden Sie hier.

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