* Anmerkung
Für die aktuelle Einteilung in die Gebietskategorien und die aktuelle Einstufung der Mittel- und Oberzentren wird auf das geltende Landesentwicklungsprogramm 2013 in der aktuellen Fassung verwiesen. Die bestehenden Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte werden bis zur Anpassung der Regionalpläne als Zentrale Orte der Grundversorgung einem Grundzentrum gleichgestellt. (§ 2 Abs. 2 der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22. August 2013 (GVBl. S. 550), geändert mit Verordnung vom 21. Februar 2018 (GVBl. S. 55)) Eine Übersicht über die Zentralen Orte und die Gebietskategorien in der Region Allgäu gibt die Strukturkarte LEP der Region Allgäu (Stand 1/2019).